Bedingungsloses Grundeinkommen

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitischer Finanztransfervorschlag, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche, vom Staat ausgezahlte finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfer-Modellen als eine Leistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre. Der Name der Idee unterscheidet sich nach Sprachraum; so wird das Konzept zum Beispiel in den USA hauptsächlich unter den Namen Basic Income Guarantee (BIG) und Unconditional Basic Income, auch Universal Basic Income (UBI), diskutiert.[1][2]

Die Idee, jedes Gesellschaftsmitglied an den Gesamteinnahmen der Gesellschaft ohne Bedürftigkeit zu beteiligen, wird in vielen Ländern diskutiert.[3] Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die unter anderen von Milton Friedman 1962 ausgearbeitete Idee der negativen Einkommensteuer.[1][4] Juliet Rhys-Williams schlug 1943 eine Soziale Dividende vor,[1] wie auch 1942 ein bedingungsloses Einkommen als negative Einkommensteuer. Zu den in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören zum Beispiel das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner[5] gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft.

  1. a b c Florian Habermacher, Gebhard Kirchgässner: Das bedingungslose Grundeinkommen: Eine (leider) nicht bezahlbare Idee (Memento vom 8. Mai 2016 im Internet Archive), Discussion Paper No. 2016-07, Universität St. Gallen April 2016
  2. Liste gebräuchlicher englischer Bezeichnungen: USBIG: What is BIG? (Memento vom 24. Juli 2011 im Internet Archive)
  3. Übersicht über den globalen Diskussionsstand: Basic Income News.
  4. Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. Piper, München, 2006, S. 227–231. Auszugsweise in: Grundeinkommen – Bargeld, sonst nichts. In: Die Zeit, Nr. 16/2007
  5. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Grundeinkommen1.

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